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Jahresabschlüsse nach HGB mit Plausibilitätsbeurteilung

Bei Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung ist es nötig, dass der Steuerberater, zusätzlich zur Erstellung des Jahresabschlusses, die zu Grunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise auf ihre Plausibilität hin prüft.

Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung ist der Steuerberater verpflichtet Befragungen und analytische Prüfungshandlungen durchzuführen. Das Ziel der Plausibilitätsbeurteilung ist es zu belegen, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bestandsnachweise sprechen.

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