WIR ORIENTIEREN UNS KONTINUIERLICH
AN IHREM ANSPRUCH
Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung ist der Steuerberater verpflichtet Befragungen und analytische Prüfungshandlungen durchzuführen. Das Ziel der Plausibilitätsbeurteilung ist es zu belegen, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bestandsnachweise sprechen.