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08. September 2023

Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag beschlossen

Am 08.09.2023 hat der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, verabschiedet. Dieses Gesetz wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und hat weitreichende Auswirkungen auf Heizsysteme in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Eigentümer und Mieter beachten sollten:

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Am 08.09.2023 hat der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, verabschiedet. Dieses Gesetz wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und hat weitreichende Auswirkungen auf Heizsysteme in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Eigentümer und Mieter beachten sollten:

Kernpunkt des Gesetzes

Die Hauptanforderung des GEG besteht darin, dass Heizungen zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Diese Regelungen gelten jedoch zunächst nur für Neubaugebiete ab 2024.

Welche Heizsysteme sind erlaubt?

Das GEG erlaubt eine Vielzahl von Heizsystemen, darunter elektrische Wärmepumpen, Fernwärme, Pellet- und Holzheizungen, Stromdirektheizungen, Solarthermie sowie Hybridheizungen. Sogar Gasheizungen können nach 2024 noch neu installiert werden, vorausgesetzt, sie sind wasserstofftauglich und können später umgerüstet werden.

Bestehende Öl- und Gasheizungen

Funktionierende Öl- und Gasheizungen können vorerst weiter betrieben und repariert werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für diese Systeme. Die Zukunft dieser Heizungen hängt von den kommunalen Wärmeplanungen ab, die bis Mitte 2026 für Städte mit über 100.000 Einwohnern und bis 2028 für alle anderen Kommunen erstellt werden müssen. Erst danach werden die Anforderungen des GEG für Bestandsgebäude relevant.

Übergangsfristen

Bei irreparabel defekten Erdgas- oder Ölheizungen sowie geplantem Heizungstausch gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. In dieser Zeit können Heizungsanlagen installiert und betrieben werden, die nicht den Anforderungen von 65 Prozent erneuerbarer Energien entsprechen.

Beratungspflicht

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor, wenn neue Heizungen mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen eingebaut werden sollen. Diese Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und Kostenrisiken hinweisen.

Auswirkungen auf Mieter

Mieter sollen durch das GEG geschützt werden. Vermieter dürfen Investitionskosten für den Heizungstausch zu maximal zehn Prozent auf die Mieter umlegen, vorausgesetzt, sie nehmen staatliche Förderungen in Anspruch und ziehen diese von den umlegbaren Kosten ab. Die Mietsteigerung darf sich jedoch nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.

Förderung für Eigentümer

Der Staat fördert den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investition. Personen mit niedrigem Einkommen können zusätzlich 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Bei einem Heizungstausch bis 2028 sind sogar bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten förderfähig. Die Details zu diesen Förderungen sind jedoch noch nicht abschließend geklärt.

 

 

 

Zeitrahmen für den Umstieg auf erneuerbare Energien

Laut dem GEG können Gebäude bis zum 31. Dezember 2044 noch mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Ab 2045 ist dann nur noch klimaneutrale Heizung mit erneuerbaren Energien erlaubt.

Die Einführung des GEG markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Gebäudebereich. Eigentümer und Mieter sollten sich über die neuen Regelungen informieren und gegebenenfalls Maßnahmen planen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden.

 

Ihr Team von Schüssler § Partner, Bad Soden-Salmünster, im September 2023

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