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17. November 2023

E-Rechnungen möglicherweise ab 2025

Startdatum der E-Rechnungspflicht: Die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Business-to-Business) in Deutschland ist für den 01. Januar 2025 geplant. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden​​​​. Norm und Formate: E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Gängige Formate wie ZUGFeRD 2.x und die XRechnung erfüllen bereits diese Norm​​. Übergangsregelungen: Bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen versenden, danach ist die E-Rechnung Pflicht. Für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2026​​. Ausnahmen: Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise​​. Zukünftiges Meldesystem: Ein elektronisches Meldesystem für umsatzsteuerrelevante Informationen ist geplant, soll aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden​​.

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