Schüssler § Partner

Schüssler § Partner ist Ihre zuverlässige und erfahrene Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei im Rhein-Main-Gebiet. Wir entwickeln flexible und zukunftsorientierte Lösungen, die sich allein an den Anforderungen unserer Mandanten ausrichten. Dazu gehören kleine, mittelständische und große Unternehmen, die tagtäglich von unseren individuell zugeschnittenen Konzepten profitieren.

Wirtschaftsprüfung

Schüssler § Partner führt gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen für kleine, mittelgroße und große Gesellschaften (§ 267 HGB) unterschiedlichster Branchen durch. Wir operieren dabei nach den Grundsätzen des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) und absolvieren regelmäßig den Qualitätscheck im Rahmen des Peer Reviews (Qualitätskontrollsystem). So können wir die Qualität unserer Jahresabschlussprüfungen in jeglicher Hinsicht sicherstellen.

Steuerberatung

Es heißt, mehr als 60 % der weltweit veröffentlichten Steuerliteratur soll in deutscher Sprache verfasst sein. Ob diese Zahl zutrifft, können wir nicht bestätigen, aber wir führen Sie in jedem Fall sicher durch den deutschen Steuerdschungel. Mit sechs Beraterinnen und Beratern aus verschiedenen Fachgebieten steht Ihnen immer die passende Ansprechperson zur Verfügung. Um all Ihre steuerlichen Fragen zufriedenstellend beantworten zu können, sind wir zusätzlich in zahlreichen Netzwerken aktiv.

Unsere Spezialgebiete

Unternehmensnachfolge

Bei Ihnen steht die Unternehmensnachfolge an? Bei uns auch! Profitieren Sie von unserer praktischen Erfahrung und wir zeigen Ihnen, wie wir diesen Prozess umsetzen. Wir unterstützen Sie mit fachkundiger Expertise und neuen Ideen, auch wenn Sie die perfekte Nachfolge noch nicht gefunden haben.

Existenzgründung

Die Chancen, sich eine eigene Existenz aufzubauen, sind da. In vielen Bereichen werden händeringend Fachkräfte gesucht. Doch eine Gründung will wohlüberlegt und gut geplant sein. Darum halten wir Ihnen den bürokratischen Rücken frei! Wir beraten wir Sie gerne bei betriebswirtschaftlichen Fragen und helfen Ihnen bei der Erstellung von Businessplänen sowie der Beantragung von Fördermitteln.

Unternehmensbewertungen

Als Experten für Nachfolge- und Erbfolgeplanungen verfügen wir auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung über spezifisches Fachwissen. Die Durchführung einer Unternehmensbewertung kann dabei zum einen nach den Verfahren des Bewertungsgesetzes (Substanzwert und vereinfachtes Ertragswertverfahren) durchgeführt werden. Zum anderen sind wir zusätzlich berechtigt, Fachgutachten nach IDW S1 zu erstellen.

News & Nützliches

rund um die Welt der Steuern
Startdatum der E-Rechnungspflicht: Die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Business-to-Business) in Deutschland ist für den 01. Januar 2025 geplant. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden​​​​. Norm und Formate: E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Gängige Formate wie ZUGFeRD 2.x und die XRechnung erfüllen bereits diese Norm​​. Übergangsregelungen: Bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen versenden, danach ist die E-Rechnung Pflicht. Für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2026​​. Ausnahmen: Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise​​. Zukünftiges Meldesystem: Ein elektronisches Meldesystem für umsatzsteuerrelevante Informationen ist geplant, soll aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden​​.
Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich den Entwurf für das Wachstumschancengesetz vorgestellt. Erfahren Sie, welche steuerlichen Änderungen auf Sie zukommen und wie diese Ihre Investitions- und Innovationsmöglichkeiten beeinflussen könnten.
Am 08.09.2023 hat der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, verabschiedet. Dieses Gesetz wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und hat weitreichende Auswirkungen auf Heizsysteme in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Eigentümer und Mieter beachten sollten:
Die Frist der Corona Schlussrechnung hat sich auf den 31. Oktober verlängert! In manchen Fällen können wir eine Fristverlängerung auf den 31. März 2024 für Sie beantragen.

Kontaktieren Sie uns

Sie suchen erfahrene Steuerberater, die Ihnen durch die Betriebsprüfung helfen? Sie benötigen hochqualifizierte Wirtschafsprüfer, die Sie bei einer Betriebsprüfung betreuen? Sie sind Gründer und brauchen Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans oder stehen als Unternehmer vor der schwierigen Frage der Nachfolgeplanung?

Bei all diesen Anliegen sind wir Ihr Ansprechpartner! Unser engagiertes Team von Wirtschafts- und Steuerexperten berät und betreut Sie kompetent und verlässlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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